Satzung des Kegelclubs „EASY“
§ 1
Der Kegelclub wurde im August 2004 in Greven gegründet. Das ursprüngliche Kegellokal war die Gaststätte „Zum Aatal“ in Greven. Die Mitglieder verpflichten sich, den Kegelsport und die Gemütlichkeit zu pflegen.
§ 2
Der Kegelclub besteht nur aus männlichen Personen und nur solche werden aufgenommen. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder wird auf 14 Personen beschränkt.
§ 3
Die Kegelbahn des Clubs befindet sich im Lokal „Zur Siedlerklause“ in Greven, da die Gaststätte „Zum Aatal“ geschlossen wurde. Ein Wechsel der Bahn bedarf der Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
§ 4
Es wird jeden letzten Samstag im Monat in der Zeit von 17 bis 20 Uhr gekegelt. Änderungen können sich während der Urlaubszeit oder wegen Veranstaltungen des Lokals oder der Grevener Ortsvereine ergeben.
§ 5
Jeder Kegler, der dem Club neu beitreten will, hat einen Betrag an den Kassierer zu entrichten, der sich aus dem aktuellen Kassenbestand, dividiert durch Anzahl der bisherigen Mitglieder, errechnet.
§ 6
Bei Austritt eines Keglers wird im Einzelfallentscheid abgestimmt, ob eine Rückzahlung aus der Kegelkasse erfolgt und wenn ja, in welcher Höhe. Die Entscheidung muss durch eine Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
§ 7
Jedes Mitglied des Kegelclubs ist stimmberechtigt und partizipiert anteilsmäßig an der Clubkasse. Er hat aber auch die Pflicht, den Kegelabend regelmäßig zu besuchen. Im Verhinderungsfall hat sich der Kegler persönlich mindestens einen Tag vorher beim Kegelpapa abzumelden.
§ 8
Das Fernbleiben ab 17 Uhr wird mit 2,50 € je angebrochene Stunde berechnet. Fehlende Mitglieder zahlen den Durchschnitt der Einnahmen des Kegelabends. Unentschuldigt fehlende Mitglieder zahlen zusätzlich 5,- € Strafe.
§ 9
Der Kegelclub veranstaltet einmal jährlich eine Jahreshauptversammlung, bei der nicht gekegelt wird. Ort und Zeit werden von den Kegelmitgliedern festgelegt. Es haben alle Mitglieder daran teilzunehmen.
Auf der Jahreshauptversammlung werden folgende Ämter für die Dauer von zwei Jahren gewählt:
- Kegelpapa (Ausnahme: jährliche Wahl)
- Kassierer
- Kassenprüfer
- Festkomitee
- Schriftführer
Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl wird offen durch Handzeichen ausgeführt. Einfache Mehrheit entscheidet.
§ 10
Der Kegelpapa repräsentiert den Kegelclub in allen Angelegenheiten der Darstellung in der Öffentlichkeit und im Zusammenarbeiten mit anderen Clubs. Unterstützt wird er hierbei durch den Ehrenpräsidenten des Kegelclubs. Der Kegelpapa besitzt bei Abstimmungen mit gleichem Stimmverhältnis die entscheidende Stimme.
§ 11
Der stellvertretende Kegelpapa wird nicht gewählt, sondern durch die Kegelmeisterschaft bestimmt. Der Sieger ist auch automatisch der stellvertretende Kegelpapa. Die Aufgaben, die unter § 9 beim Kegelpapa aufgeführt, sind durch den stellvertretenden Kegelpapa wahrzunehmen, wenn der Kegelpapa diese nicht persönlich wahrnehmen kann.
§ 12
Der Kassierer führt ein Kegelbuch mit den Kassengeschäften des Clubs. Er ist für die Einziehung der Strafen und Beiträge, sowie die Verwahrung des Geldes verantwortlich. Ein Kassenbericht ist jederzeit auf Verlangen eines Clubmitgliedes vorzulegen, spätestens jedoch auf der Jahreshauptversammlung. Eine Anleitung für die Führung der Kasse ist vorhanden und zwingend zu beachten!
§ 13
Der Kassenprüfer kontrolliert zu von ihm gewählten Zeitpunkten die Buchführung und den Kassenbestand. Es ist pro Jahr mindestens eine Kassenprüfung im Rahmen der Jahreshauptversammlung erforderlich. Er berichtet die Ergebnisse seiner Kassenprüfungen auf der Jahreshauptversammlung.
§ 14
Die Verantwortung für das Anschreiben auf der Tafel am Kegelabend und die Festlegung und Einstellung der Spiele wird vor Beginn des Kegelns ausgelost. Hierzu dienen Karten aus einem handelsüblichen Skat-Spiel. Das Kreuz-As ist für die Spiele verantwortlich und sitzt vorne links am Tisch, das Pik-As übernimmt das Anschreiben und sitzt vorne rechts. Die weiteren Positionen werden wie folgt bestimmt: Herz-As sitzt neben dem Pik-As und von dort wird in absteigender Reihenfolge der Herz-Karten der Tisch weiter besetzt. Die Verantwortung für die Auslosung trägt der Kegelpapa.
§ 15
Von jedem Mitglied können Gastkegler mitgebracht werden. Hierbei ist vorher zu beachten, dass eine Gesamtzahl von 15 Personen am Kegelabend nicht überschritten wird. Hierzu ist der Kegelpapa immer vorab über einen Gastkegler zu informieren. Ein Gastkegler zahlt 5,- € plus seine Strafen. Hierüber ist er vorab vom mitbringenden Clubmitglied zu informieren.
§ 16
Wenn der Kassenbestand es erlaubt, macht der Kegelclub eine Kegeltour. Nimmt ein Kegler an dieser rechtzeitig angekündigten Tour nicht teil, so hat er Anspruch auf folgenden Betrag:
Kosten Kegeltour, dividiert durch Anzahl teilnehmende Mitglieder, multipliziert mit 70%.
Beispiel:
Kosten Kegeltour |
durch |
Anzahl Mitglieder |
mal |
70 Prozent |
gleich |
? |
1000 EUR |
: |
10 |
x |
70% |
= |
70 EUR |
Sind für den absagenden Kegler bereits Kosten entstanden, die der Club nicht erstattet bekommen kann, so ist der errechnete Betrag um diese Kosten zu mindern.
§ 17
Der gegründete Club kann nur mit dem Einverständnis aller Mitglieder aufgelöst werden. Mindestens 6 Restmitglieder sind berechtigt, den Club unter gleichem Namen weiterzuführen. Satzungsänderungen können nur mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Hiervon ausgenommen ist § 2, der nicht änderbar ist, außer durch einstimmigen Beschluss.
§ 18
Jedes Mitglied muss auf die Ehre des Clubs bedacht sein. Angelegenheiten, die den Club betreffen, dürfen nur mit Clubmitgliedern erörtert werden. Andere Personen sind hierbei nicht zulässig.
§ 19
Strafen sind der Anlage zu entnehmen, die mit diesem Paragraphen automatisch in der Satzung verankert und somit satzungsgemäß sind. Änderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.
§ 20
Zu Beginn des Kegelabends sind Kegelkönig und Schnubbi auszuspielen. Kegelkönig ist derjenige Kegler, welcher bei der Kombination aus Abräumspiel und 3-mal-in-die-Vollen die höchste Punktzahl erspielt. Der König trägt die obligatorische Krone und ihm ist jederzeit zu huldigen. Er muss als König angesprochen werden. Schnubbi ist derjenige, welcher die höchste Quersumme bei Niedrige-Hausnummer erspielt. Er wird mit dem Titel Schnubbi angesprochen und trägt den Schnubbi-Hut.
Diese Satzung nebst der Anlage ist aktuell und durch Abstimmung durch die Mitglieder beschlossen.